Beschreibung
1190 Geschäftshaus Skyline: Bürofläche ab April 2025 direkt bei U4/Station Spittelau!
Objektbeschreibung
Das Geschäftshaus „Skyline“ in der Heiligenstädter Straße 31 im 19. Gemeindebezirk Döbling, befindet sich in einer der bevorzugten Wohnlagen Wiens. Die aus verkehrstechnischer Sicht hervorragende Lage am Schnittpunkt Döblinger Gürtel und Heiligenstädter Straße markiert den Übergang von einer Wohngegend zu einem sich entwickelnden Universitäts- und Verwaltungszentrums.
Das Geschäftshaus hat eine Gesamtmietfläche von 15.774 m², die sich auf 3 Bauteile aufteilt, wovon rd. 12.771 m² auf Büroflächen und der Rest auf Gastronomie- sowie Fitnessflächen entfallen. Unter dem Geschäftsgebäude finden in einer 3-geschossigen Tiefgarage 265 PKWs Platz.
Derzeit verfügbare Fläche:
* 6.OG
* Nutzfläche ca.1.565 m² (teilbar/3 Teilflächen möglich)
* Miete p.m²/p.M./netto: € 16,50
* Betriebskosten p.m²/p.M./netto € 4,50
* Bezug: April 2025
* Mietvertrag: befristet nach Vereinbarung
Ausstattung:
Doppelboden mit Teppichfliesen, Ausbau mit Gipskartonständerwänden, Abgehängte Decken, Raumhöhen Büro 2,80 m, Brandmeldeanlage, Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Heizung Fernwärme / Kühlung Fernkälte, Fan Coils in Büro- und Serverräumen, Lüftung über öffenbare Fenster und eine Be- und Entlüftungsanlage, Brandmeldeanlage, Videoüberwachung, Zutrittskontrolle
Kaution: 3-6 BMM (je nach Bonität)
Provision: 3 BMM zzgl. 20% USt
Alle Preise verstehen sich zzgl. 20% USt
Öffentliche Anbindung
Die U-Bahn-Station Spittelau und damit die beiden wichtigen Linien U4 und U6, sind durch den sogenannten Skywalk witterungsgeschützt mit dem Gebäude verbunden. Darüber hinaus besteht eine Anbindung an die S-Bahn, Regionalzüge sowie an die Straßenbahnlinien 37, 38 und D.
Der Individualverkehr gelangt über den Handelskai in wenigen Minuten ins Stadtzentrum oder zur Donauuferautobahn sowie zur A4 und über den Gürtel an das übergeordnete Straßennetz in Richtung Süd- und Westautobahn.
HWB Wert: 44 kWh/m²a
fGEE Wert: dieser Wert wurde unsererseits bereits schriftlich beim Vermieter bzw. Verkäufer angefragt und wird nachgereicht.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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