Beschreibung
Dieses charmante Kosmetikstudio im 12. Bezirk bietet Ihnen auf einer Fläche von ca. 44,53 m² eine hervorragende Gelegenheit, Ihr eigenes Geschäft zu betreiben. Der Mietvertrag ist unbefristet, was Ihnen langfristige Planungssicherheit gibt. Der monatliche Mietpreis beträgt 507,63€ und umfasst bereits die Betriebskosten sowie die Umsatzsteuer.
Das Studio ist vollständig ausgestattet und bereit zur sofortigen Nutzung. Vor nur zwei Monaten wurde die gesamte Einrichtung erneuert, einschließlich moderner Möbel und hochwertiger Geräte, die im Ablösepreis von 30.000€ enthalten sind. Die Infrarotheizung sorgt für eine angenehme und effiziente Wärme, ideal für ein komfortables Ambiente während der Behandlung Ihrer Kunden.
Raumaufteilung:
Raum 1: 15,76m²
Raum 2: 22,79m²
Bad: 3,48m²
WC: 2,50m²
Geräteliste:
Auf Anfrage!
Lage:
Das Geschäftslokal liegt im lebendigen 12. Bezirk von Wien, die öffentliche Verkehrsanbindung ist durch die Straßenbahnlinie 62, die Badner Bahn sowie die Buslinien 59A und 63A gegeben. In unmittelbarer Nähe finden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés, die für zusätzlichen Kundenverkehr sorgen. Der Bezirk bietet eine ideale Kombination aus urbanem Lebensstil und ruhigen Wohngegenden, was ihn zu einem attraktiven Standort für Ihr Kosmetikstudio macht.
Mietvertrag:
Der Mietvertrag wird unbefristet abgeschlossen, die mtl. Gesamtmiete inkl. BK und USt beträgt dzt. 507,63 €.
Kaution: 3 BMM.
Ablöse: VB: 30.000€ netto!
Die Angaben zu dieser Immobilie wurden uns vom dzt. Hauptmieter zur Verfügung gestellt und sind ohne Gewähr.
Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kauf-/Mietvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss §7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)
AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!
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