Beschreibung
VERMIETETES GESCHÄFTSLOKALE BIS ENDE 2027 IN SEHR GUTER LAGE IM 9. BEZIRK
VERSCHIEDENSTE GETRÄNKE UND KLEINIGKEITEN FÜR ALLE UND/ODER
MAMA/PAPA - KINDERKAFFEE
ALLES IN SELBSTBEDIENUNG
HIER GELANGT EIN SEHR GUT VERMIETETES GESCHÄFTSLOKAL ZUM VERKAUF! DAS LOKAL IST BIS ENDE 2027 VERMIETET.
HIGHLIGHTS
- Lage!
- sehr gut vermietet!
- Verkehrsanbindungen in nächster Nähe
- traumhafte Infrastruktur
LAGE IM HAUS:
Parterre
LAGE & INFRASTRUKTUR/ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL
Die Lage dieses wunderschönen Stilaltbaus in der ruhigen Hahngasse, nur wenige Gehminuten von der Servitengasse entfernt, bietet eine sehr gute Infrastruktur mit Geschäften des täglichen Bedarfs, Kaffeehäusern, Bars und Restaurants in der Umgebung. Die öffentlichen Verkehrsanbindungen sind ebenfalls sehr gut und bieten eine schnelle Anbindung fast überall hin.
PREISE:
Kaufpreis: EUR 269.800,00
Provision: 3% vom Kaufpreis + 20% USt, KÄUFERROVISION zahlbar selbstverständlich nur bei Kaufvertragsabschluss.
Reparaturrücklage: EUR 87,88
Wir freuen uns bei Interesse auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen gerne für weitere Fragen oder einen Besichtigungstermin zur Verfügung:
URSULA RABAS, Tel.: 0676 528 55 27, E-Mail: immobilien@rabas.wien
Wir sind ermächtigt, bis auf Widerruf Objekte zu präsentieren, die uns vom Verkäufer/Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Verkäufer/Vermieter übermittelt wurden. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Eine Weitergabe der übermittelten Daten ist aufgrund der Datenschutzgrundverordnung ohne Zustimmung des Immobilienmakler bzw. Verkäufer/Vermieter nicht gestattet.
Im Falle eines Kaufvertrages werden die Nebenkosten, wie Grunderwerbsteuer, gerichtliche Eintragungsgebühr, Vertragserrichtungskosten, Notar- und Grundbuchkosten, Kosten in Zusammenhang mit einer Finanzierung, etc. vom Interessenten (Käufer) getragen. Es wird auch ausdrücklich auf die Geltung der Nebenkostenübersicht hingewiesen.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
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