Attraktive 3-Zimmer-Gartenwohnung in Dornbirn

6850 Dornbirn / Vorarlberg
73,91 m2
Wohnfläche
3
Zimmer
€ 452.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Lage:

Die angebotene Gartenwohnung befindet sich in der begehrten Wohngegend Oberdorf in Dornbirn, direkt am Fuße des Karren, dem Hausberg der Stadt. Diese exklusive Lage im Oberdorf zeichnet sich durch ihre grüne Umgebung aus und bietet gleichzeitig eine sehr gute Anbindung an das Stadtzentrum. Dank der guten Infrastruktur sind Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentliche Verkehrsmittel in unmittelbarer Nähe bequem erreichbar.

 

Immobilie:

Bei dieser ansprechenden Immobilie handelt es sich um eine gepflegte 3-Zimmer-Gartenwohnung, die im Jahr 2010 erbaut wurde. Mit einer Wohnfläche von 74 m² bietet sie ausreichend Platz für eine kleine Familie oder ein Paar. Die Wohnung liegt im Erdgeschoss und punktet mit einem gemütlichen Wohn-/Essbereich sowie zwei separaten Schlafzimmern. Sowohl vom Wohnbereich als auch von den Schlafzimmern aus gelangt man direkt auf die großzügige Terrasse und in den gemütlichen Garten, der von einer Hecke umsäumt ist und somit Privatsphäre gewährleistet. Der nach Süden ausgerichtete Garten ermöglicht Sonnengenuss und sorgt für eine angenehme, lichtdurchflutete Atmosphäre. Eine winterharte Palme im Garten verleiht dem Außenbereich einen besonderen Charme.

Die Küche ist bereits möbliert und verfügt über einen praktischen Einbauschrank, der ideal als Vorratskammer genutzt werden kann. Auch das Badezimmer ist eingerichtet und bietet modernen Komfort.

Zu der Wohnung gehört außerdem ein Kellerabteil, das zusätzlichen Stauraum bietet. Ein Tiefgaragenstellplatz ist ebenfalls vorhanden, jedoch nicht im Kaufpreis inkludiert.

 

Wird bei dieser Immobilie innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf der Hauptwohnsitz begründet, entfällt die Grundbucheintragungsgebühr von 1,1 % sowie die Pfandrechteintragungsgebühr von 1,2 %.

Die Befreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 €. Für den Teil, der über diesen Wert hinausgeht, ist die Gebühr weiterhin zu entrichten.

Die Gebühren können nacherhoben werden, wenn innerhalb von 5 Jahren die Immobilie verkauft oder der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. 

 

 

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 24.10.2024, 12:07:40 Uhr; Referenz-Nummer: 528