Baugrundstück für bis zu 6 Einheiten mit Abrissobjekt

2603 Matzendorf / Niederösterreich
1.902 m2
Grundfläche
€ 465.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Beschreibung

Dieses großzügige Eckgrundstück bietet sich perfekt für ein Doppelhaus-Projekt mit maximal sechs Wohneinheiten an. Derzeit steht auf dem Grundstück ein großes Altobjekt, dessen Abriss laut Schätzungen etwa 50.000 € kosten würde. Den Bebauungsbestimmungen zufolge sollte es möglich sein, das Grundstück in drei separate Parzellen zu unterteilen. Mit der Beschränkung auf zwei Wohneinheiten pro Parzelle könnte man somit drei Grundstücke mit jeweils zwei Doppelhaushälften und etwa 300 m² Grundanteil schaffen. Dies sollte es ermöglicht auf zwei Geschossen eine Gesamtbruttofläche von ungefähr 1140 m² (2 x (1900 m² x 0,3)) zu errichten.

Bei konkretem Interesse kann eine Bauvoranfrage bei der Gemeinde Klarheit darüber verschaffen, ob das geplante Bauvorhaben genehmigt wird.

Baubestimmungen des Grundstücks laut Gemeinde:

  • Widmung: BW
  • Bebaubarkeit: 30% | o,k | 7 m
  • Einheitenbeschränkung: 2WE
  • Mindestgrundstücksgröße: Für die Widmungsart „Bauland - Wohngebiet“ mindestens 600 m²
  • Stellplätze: Bei der Neuerrichtung von Wohngebäuden sind pro Wohneinheit mindestens 2 PKW-Stellplätze auf Eigengrund zu errichten.

Dieses Grundstück stellt eine ausgezeichnete Gelegenheit für Investoren dar, ein attraktives Wohnprojekt in einer begehrten Lage zu realisieren.

Rechtliches:
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der gesetzlichen Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer Anfragen nur mit vollständigen Angaben (Name, Adresse, Telefon und Mail Adresse) bearbeiten können. Wir sind als Doppelmakler tätig! Hinweis zu Widerrufsrecht, Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften: Gem. §11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz) kann der Interessent innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Wünscht der Interessent mit der Kontaktaufnahme ein vorzeitiges Tätigwerden (Namhaftmachung und Adresse der Immobilie) des Immobilienbüros PRADIUM Immobilien innerhalb der offenen Rücktrittsfrist, nimmt er damit zur Kenntnis, das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. §11 FAGG zu verlieren. Grundsätzlich sei erwähnt, dass die Maklerprovision nur bei Zustandekommen eines Willensübereinkommens zwischen Verkäufer und Käufer (Kaufvertrag) gem. Makler Gesetz verrechnet wird. Bloße Besichtigungen sind absolut kostenlos.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 13.09.2024, 11:56:51 Uhr; Referenz-Nummer: 8230/73