Beschreibung
Dieses attraktive Baugrundstück in der Strebersdorfer Straße bietet eine ausgezeichnete Investitionsmöglichkeit. Laut vorliegender Studie kann auf dem Grundstück ein vierstöckiges Wohnhaus mit Tiefgarage und einer Gesamtwohnnutzfläche von 565 m², zuzüglich Balkone und Gärten, errichtet werden. Die detaillierte Einreichplanung ist diesem Exposé beigefügt und gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten dieser Immobilie. Das Projekt wurde bereits bei der Baubehörde eingereicht und wird in absehbarer Zeit bewilligt.
Ein Abrissobjekt befindet sich derzeit auf dem Grundstück.
Ruhige Lage und hervorragende Anbindung
Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen Umgebung, die dennoch eine ausgezeichnete Erreichbarkeit durch das öffentliche Verkehrsnetz bietet. Die Buslinien 30A und 32A sind nur 130 Meter entfernt und ermöglichen eine schnelle Verbindung zur U-Bahn-Linie U1 durch die Linie 32A. Dies gewährleistet eine bequeme und effiziente Mobilität für zukünftige Bewohner.
Das Krankenhaus Nord ist nur 5 Autofahrminuten entfernt
Wichtige Details:
- Lage: Strebersdorfer Straße, ruhige und dennoch zentral gelegene Umgebung
- Bebauungsmöglichkeit: Vierstöckiges Wohnhaus mit Tiefgarage
- Wohnnutzfläche: 565 m², zusätzlich Balkone und Gärten
- Öffentliche Verkehrsanbindung: Buslinien 30A, 32A (130 m entfernt), Anbindung an U1 mit 32A
- Einreichplanung: Wurde bereits bei der Baubehörde eingereicht. Ein Abrisshaus steht derzeit auf dem Grundstück.
Diese Immobilie bietet eine hervorragende Gelegenheit, ein modernes Wohnprojekt in einer begehrten Lage zu realisieren.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemäß § 10 Maklergesetz (MaklerG) wird festgehalten, dass im Falle des Abschlusses eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages über die angebotene Immobilie eine Vermittlungsprovision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % USt anfällt.
Diese Verpflichtung zur Zahlung der Provision tritt ebenfalls in Kraft, wenn durch Weitergabe von Informationen an Dritte ein Vertragsabschluss zustande kommt (§ 15 MaklerG).
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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