Belina | Küche vorhanden

4050 Traun / Oberösterreich
44,28 m2
Wohnfläche
1
Zimmer
€ 599,03
Bruttomiete

Beschreibung

> Traun | Wohnung | Mieten <
In dieser wunderschönen 1-Raumwohnung werden Sie sich wie auf Wolke 7 fühlen.


Der Wohn-Schlafraum glänzt mit hochwertigem Eichen-Parkettboden. Mit etwas Geschick und Vorstellungskraft verwirklichen Sie sich hier einen angenehmen Ort um sich Wohlzufühlen.
Genießen Sie außerdem angenehme Stunden auf dem süd-östlichen Balkon.
Die sehr hochwertige DAN-Küche ist maßgefertigt und mit Bosch Küchengeräten ausgestattet.
Im Bad kamen moderne Fliesen und eine hochwertige Ausstattung zum Einsatz.

Eine dezentrale Wohnraumlüftung verbreitet jederzeit frische Luft und ein angenehmes Wohnklima in Ihrem neuen Zuhause. 
Wohlige Wärme verströmt in den Wintermonaten die Fußbodenheizung in allen Räumen.

Zu Ihrer Wohnung gehören ein obligat anzumietender Tiefgaragenparkplatz für Ihr Fahrzeug sowie ein Kellerabteil, um Liebgewonnenes zu verstauen.

Verbringen Sie auch gemütliche Stunden im Gemeinschaftsgarten im Innenhof des Wohnhauses um Ihre Nachbarn kennenzulernen und Freundschaften zu schließen.
Den Bewohnern stehen auch ein gemeinsamer Wasch- und Trockenraum sowie ein Kinderwagen- und Fahrradabstellraum zur Verfügung.

Mittels Lift gelangen sie mühelos von der Tiefgarage bis in die gewünschte Etage.

In dieser Mietwohnung sind leider keine Haustiere erlaubt.


Lage
Ihre täglichen Besorgungen erledigen Sie einfach zu Fuß oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln die ganz in der Nähe abfahren. 
Nur wenigen Minuten spazieren Sie in das Trauner Stadtzentrum mit einer lebendigen Kunst- und Kulturszene, gemütlichen Cafés und Restaurants, vielfältigen Geschäften und Boutiquen sowie zahlreichen Ärzten.

Kosten und Befristung
Die Vertragserrichtungskosten sind vom Mieter zu tragen.
Ein Tiefgaragenplatz ist obligat anzumieten (siehe Preisdetailinformation).
Es ist eine Möbelmiete für die hochwertige Küche zu leisten (siehe Preisdetailinformation).

Die Wohnung wird vom Vermieter vorerst auf 3 Jahre befristet vermietet.
Gemäß §29 MRG können Sie als Mieter nach Ablauf von 12 Monaten jederzeit zum Monatsende unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist das Mietverhältnis aufkündigen. 
Der Vermieter bindet sich an die Vertragslaufzeit von 3 Jahren und kann den Mietvertrag nicht vorzeitig auflösen.

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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 16.04.2024, 09:00:03 Uhr; Referenz-Nummer: 3006