ERSTBEZUG NACH SANIERUNG! SONNIGE 4,5 - ZIMMER-BALKONWOHNUNG

5424 Vigaun / Salzburg
105 m2
Wohnfläche
4.5
Zimmer
€ 1.715,00
Bruttomiete

Beschreibung

LAGE

  • zentrale Wohnlage im Gemeindegebiet Bad Vigaun, ca. 5 km südlich von Hallein
  • wunderschöne, sonnige Lage am Waldrand
  • ruhige Lage an einer privaten Erschließungsstraße mit Blick auf die vorgelagerte Wiese 
  • Ortszentrum, Heiltherme, Nahversorger, Volks- und Hauptschule sowie Sportanlagen (Tennis, Fussball, Beachvolleyball) in Gehdistanz
  • S-Bahn-Haltestelle Bad Vigaun in ca. 5 Gehminuten erreichbar
  • erreichbar über die Salzachtalstraße in Richtung Bad Vigaun und sodann in Richtung Langwies, nach ca. 100 m einbiegen in den Salzachweg
  • sehr hoher Wohnwert durch großzügige Wiesen- und Waldflächen in unmittelbarer Umgebung

 

WOHNHAUS

  • großzügiges Wohnhaus mit 3 Wohnungen und mehreren Garagen
  • im Erdgeschoss Garagenflächen, Technikräume und Abstellflächen, in den Obergeschossen Wohnungen
  • beheizt mittel Ölzentralheizung (Fußbodenheizung), Warmwasseraufbereitung ebenfalls zentral
  • HWB: 72 kWh/m²a, fGEE: 1,08
     

WOHNUNG 

  • Erstbezug nach grundlegender Renovierung und Modernisierung
  • großzügige 4,5-Zimmer-Wohnung im Obergeschoss mit rund 105 m² Wohnfläche
  • ca. 24 m² großes, sonniges Wohnzimmer mit Ausgang auf den großzügigen Balkon und Aussicht auf die umliegenden Wiesen
  • große Wohnküche samt eingerichteter, neuer Küchenzeile inkl. hochwertigen E-Geräten mit Kochinsel und Platz für eine Essecke
  • Vinylböden in Holzoptik in den Wohn- und Schlafräumen
  • Badezimmer mit großer Walk-in Dusche, Waschbecken, Waschmaschinenanschluss und Fenster
  • Gäste-WC mit Handwaschbecken
  • Elternschlafzimmer sowie Kinderzimmer mit Ausgang auf den Balkon
  • zusätzliches Zimmer/Büro
  • gesamte Wohnung mittels Fussbodenheizung beheizt
  • 1 PKW-Garage 
  • 1 zugeordneter PKW-Stellplatz im Freien

 

MIETKONDITIONEN

  • monatlicher Mietzins: € 1.335,00
  • Betriebs-/Heizkostenakontozahlung je Monat: € 380,00
  • Kaution: € 5.145,00
     

MIETBEGINN / MIETDAUER

  • nach Vereinbarung
  • der Mietvertrag wird befristet abgeschlossen, mieterseits besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag nach Ablauf 1 Jahres vorzeitig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzukündigen (§ 29 (2) Mietrechtsgesetz)

 

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Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 15.12.2024, 17:19:45 Uhr; Referenz-Nummer: 935