Geförderte Doppelhaushälfte in Oed bei Amstetten - Miete mit Kaufoption

3312 Oed / Niederösterreich
106,85 m2
Wohnfläche
4
Zimmer
€ 945,44
Bruttomiete

Beschreibung

Geförderte Doppelhaushälfte in Oed bei Amstetten - Miete mit Kaufoption

 

In 3312 Oed, Marktstraße 20, wird eine Wohnhausanlage mit 20 Wohnungen und sechs Doppelhäuser sowie Gewerberäumlichkeiten und einen Backshop in Miete mit Kaufrecht errichtet. 

Die Wohn- und Doppelhäuser werden in Niedrigenergiebauweise mit kontrollierter  Wohnraumlüftung und Wärmerückgewinnung hergestellt. Die Energieerzeugung für die Beheizung und Warmwasserbereitung erfolgt bei den Doppelhäusernmittels Luft-Wasser-Wärmepumpenanlagen, bei den Wohnungen mittels Fernwärme. Auf den Dächern aller Wohngebäude werden zusätzlich Photovoltaikanlagen installiert.

Den Erdgeschosswohnungen und Doppelhäusern werden Eigengärten samt Terrassen sowie Gartengerätehütten zugeordnet. Alle übrigen Wohnungen verfügen über Balkone oder Terrassen.

Jedem Doppelhaus werden zwei PKW-Abstellplätze und jeder Wohnung zumindest ein PKW-Abstellplatz im Freien zugeordnet. Auf Sonderwunsch und Kosten des Mieters kann ein zugeordneter Stellplatz mit einer Ladesteckdose für ein Elektroauto ausgestattet werden.

Das Stiegenhaus im Mehrfamilienwohnhaus wird barrierefrei ausgeführt und mit einem Personenaufzug ausgestattet.

 

Diese Wohnhaus- und Doppelhausanlage wurde vom Land Niederösterreich gefördert! Die Mieter müssen den Förderkriterien entsprechen und hier ihren Hauptwohnsitz begründen.

 

Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich bis spätestens 30.06.2025. 

 

MIETE  mit  KAUFRECHT

 

 

Mit Bezahlung des Finanzierungsbeitrages erwerben Sie das Optionsrecht zum Kauf der gemieteten Wohneinheit.

 

Folgende Wohneinheiten stehen zur Verfügung:

 

DH 2B

Wohnfläche: 106,85 m²

Eigengarten: 109,10 m²

Finanzierungsbeitrag: € 74.372,08

monatl. Miete: € 940,58

 

DH 2A

Wohnfläche: 106,87 m²

Eigengarten: 49,36 m²

Finanzierungsbeitrag: € 68.411,78

monatl. Miete: € 926,08

 

DH 4B

Wohnfläche: 106,85 m²

Eigengarten: 134,10 m²

Finanzierungsbeitrag: € 78.322,36

monatl. Miete: € 950,30

 

DH 4A

Wohnfläche: 106,87 m²

Eigengarten: 47,82 m²

Finanzierungsbeitrag: € 68.411,78

monatl. Miete: € 926,08

 

DH 6B

Wohnfläche: 106,85 m²

Eigengarten: 120,81 m²

Finanzierungsbeitrag: € 76.347,22

monatl. Miete: € 945,44

 

DH 6A

Wohnfläche: 106,87 m²

Eigengarten: 49,47 m²

Finanzierungsbeitrag: € 68.411,78

monatl. Miete: € 926,08

 

 

Pro PKW-Stellplatz im Freien kommen monatlich € 20,00 zur Miete dazu.

 

Miete
Die Miete besteht gemäß § 14 WGG aus:

  •  Kapitaltilgung + Zinsen – Förderungsdarlehen
  •  Annuität (Kapitaltilgung+Zinsen abzüglich temporären Zuschuss) des zur Finanzierung der Wohnung beanspruchten progressiven Hypothekardarlehens oder Eigenmitteleinsatz einer gemeinnützigen Bauvereinigung
  •  Annuität (Kapitaltilgung+Zinsen) nicht geförderten Hypothekardarlehen
  •  Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, der für Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten an der Wohnungsanlage eingehoben wird
  •  Rücklage 2% der vorstehend angeführten Entgeltbestandteile
  •  Umsatzsteuer von der Miete und von 1% des Finanzierungsbeitrages pro Jahr (Verwohnung)

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Höhe des vom Mieter zu entrichtenden Entgeltes im Sinne des § 14 Abs. 1 WGG veränderlich ist. Ändern sich die der Berechnung des Entgelts zugrunde zu legenden Beträge, so ändert sich auch das Entgelt entsprechend. Sollte es daher etwa beispielsweise infolge einer einseitigen Kündigung oder vertraglich zulässigen Änderung von Darlehenskonditionen durch den Darlehensgeber zu einer damit verbundenen Änderung der Konditionen (insbesondere des Zinssatzes) für die Finanzierung der Bau- und Grundkosten kommen, wäre auch das laufende Entgelt entsprechend zu ändern. Die dafür maßgeblichen Grundlagen – insbesondere die Höhe des jeweiligen Zinssatzes – sind bei der nächstfolgenden Entgeltsvorschreibung dem Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten schriftlich bekannt zu geben.


Betriebskosten (Akonto)
Die Gemeinnützige Bauvereinigung wird vorerst in der Funktion als Liegenschaftseigentümerin (Bauberechtigte) und Verwalterin die mit der Liegenschaft verbundenen Betriebskostenaufwendungen pro Kalenderjahr im Vorhinein schätzen und in monatlichen Teilbeträgen zur Vorschreibung bringen. Zu den Betriebskostenaufwendungen gehören insbesondere:

  • Öffentliche Abgaben (Kanal-, Müll-, Wassergebühr, Grundsteuer)
  •  Versicherungsaufwand (Feuer-, Haftpflicht-, Leitungswasser- u. Sturmschadenversicherung jeweils zum Neuwert) 
  •  allgemeine Stromkosten (Stiegenhaus, Keller, Außenbeleuchtung)
  •  Kosten der Betreuung und Erhaltung der allgemeinen Außenanlagen (z. B. Kinderspielplätze, Grünflächen, Müllplätze u.dgl.)
  •  Rauchfangkehrergebühr
  •  gegebenenfalls Kosten einer Liftanlage etc.

 Im Betriebskostenakonto sind die Kosten einer Hausbetreuung (Stiegenhausreinigung, Winterdienst, Grünflächenpflege) nicht berücksichtigt. Je nach Beauftragung dieser Arbeiten (eine oder mehrere Personen, gegebenenfalls auch eine Firma) sind diese Kosten variabel.

 

Wohnzuschuss (abhängig vom Familieneinkommen) möglich.

 

Für Rückfragen und Besichtigung stehe ich Ihnen unter der Tel. Nr. 0664 / 621 20 58  selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Unsere Angaben erfolgen aufgrund der Informationen und Unterlagen, welche uns vom Abgeber oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr.

 

 

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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 20.10.2024, 19:15:39 Uhr; Referenz-Nummer: 14841