Beschreibung
Diese 4-Zimmer-Wohnung im Feldweg 34 in Feldkirch befindet sich im 3. Obergeschoss – dem obersten Geschoss – und bietet auf ca. 93,06 m² Wohnfläche ein großzügiges Raumgefühl.
Die Wohnung verfügt über eine getrennte Küche und einen Wohnbereich mit Zugang zum Balkon in Südwest-Ausrichtung, von dem Sie einen wunderschönen Blick auf die umliegenden Berge genießen können. Drei weitere Zimmer bieten flexible Gestaltungsmöglichkeiten als Schlafzimmer, Arbeits- oder Gästezimmer.
Ein Badezimmer sowie ein separates WC sorgen für zusätzlichen Komfort.
Die Lage überzeugt durch ruhige Wohnstraßen, gute Anbindung an Nahversorgung, Schulen und Freizeitmöglichkeiten und bietet gleichzeitig kurze Wege ins Zentrum von Feldkirch.
TECHNISCHE DATEN
Anlage bestehend aus 16 Wohneinheiten
Die Wohnung befindet sich im obersten Geschoss auf der 3. Etage.
Autoabstellmöglichkeit: Einzelgarage und Besucherparkplätze vorhanden
Kellerabteil: vorhanden
Lift: nicht vorhanden
RAUMAUFTEILUNG
Wohnzimmer: ca. 23 m²
Küche: ca. 14,02 m²
Schlafzimmer 1: ca. 14,58 m²
Schafzimmer 2: ca. 10,53 m²
Schlafzimmer 3: ca. 10,40 m²
Schrankraum: ca. 7,35 m²
Bad: ca. 5,20 m²
Gäste-WC: ca. 1,65 m²
Flur: ca. 6,15 m²
gesamte Wohnnutzfläche: ca. 93,06 m²
ZUBEHÖR
Balkon: ca. 5,20 m²
Keller: ca. 4,20 m²
ZUSAMMENSETZUNG KAUFPREIS
Wohnung Top W 14 € 330.000,00
Einzelgarage G 25 € 20.000,00
Gesamtkaufpreis € 350.000,00
INFORMATION
monatliche Dotierung Betriebskosten Wohnung Top W 14 - 278,38 € inkl. UST
monatliche Dotierung Betriebskosten Einzelgarage G 25 - 11,06 € inkl. UST
monatliche Dotierung Heizkosten - 146,41 € inkl. UST
monatliche Dotierung Reparaturfond - 163,60 €
NEBENKOSTENÜBERSICHT
- 3,5% Grunderwerbsteuer
- 1,1% Grundbucheintragung
- 3,6% Provision inklusive 20% Umsatzsteuer
- zuzüglich Rechtsanwalt- und Vertragserrichtungskosten zuzüglich Umsatzsteuer
- zuzüglich Barauslagen
HINWEIS ZU DEN NEBENKOSTEN
Ab dem 01.04.2024 werden die Grundbucheintragungsgebühr von 1,1 % sowie die Pfandrechtseintragungsgebühr von 1,2 % des Kaufpreises unter bestimmten Voraussetzungen erlassen. Die neue Regelung gilt allerdings nur bis zu einem Freibetrag von 500.000,00 Euro und für Grundbucheintragungen ab dem 01.07.2024.
Von den Nebengebühren befreit ist nur der Kauf von Immobilien, die als Hauptwohnsitz dienen. Die Regelung ist außerdem auf zwei Jahre befristet und gilt bis Juni 2026. Für genaue Hinweise und ob diese Regelung für Sie anwendbar ist wenden Sie sich bitte an den Treuhänder / Vertragserrichter. Diese Zusammenfassung ist nur als Vorabinformation zu verstehen.
SONSTIGE INFORMATION
- Immobilie sofort verfügbar
- Protokolle, Betriebskostenabrechnung, Vorausschau, sowie Abrechnungsschlüssel werden bei Detailbesprechung, in unserem Unternehmen, vorgelegt
Alle Angaben sind nach bestem Wissen aufbereitet worden. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt der abgeschlossene Kaufvertrag. Der angegebene Preis ist ein Richtpreis, der in etwa dem möglichen zukünftigen Kaufpreis entsprechen kann. Da der Preis vom Interessenten mit einem dafür ausgestellten Angebot definiert wird, kann er abhängig von der jeweiligen Nachfrage, auch über dem Richtpreis zu liegen kommen. Die Zustimmung erfolgt ausschließlich vom Abgeber durch Gegenzeichnung des gestellten Angebotes.
Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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