HELLE, GROSSE WOHNUNG MIT HOHEN RÄUMEN - ZENTRAL IN GMUNDEN

4810 Gmunden / Oberösterreich
107 m2
Wohnfläche
4.5
Zimmer
€ 1.305,29
Bruttomiete

Beschreibung

Diese Wohnung liegt im 3. Stock eines Büro- und Wohnhauses und ist barrierefrei zugänglich. Vom Eingangsbereich links liegt das große, helle Wohnzimmer. Geradeaus und rechts den Gang entlang sind die weiteren Zimmer erreichbar, die sowohl als Schlaf-/Kinderzimmer oder als Büro nutzbar sind. Eine Küche, ein extra WC und ein großes Badezimmer mit Wanne, Dusche und Waschmaschinenanschluss komplettieren das Angebot.

Die Räumlichkeiten eignen sich ideal für eine Familie mit Kindern oder für Mieter mit erhöhtem Platzbedarf (z. B. Wohnen und Büro).

Die wesentlichen Vorteile im Überblick:

- 4 Zimmer, davon ein sehr großer Raum als Wohnzimmer

- barrierefreier Zugang

- direkt im Zentrum von Gmunden

- Küche

- WC und Badezimmer

- helle Räumlichkeiten

 

Besichtigungen sind ab Juli dieses Jahres möglich!

 

Monatliche Miete:
Die monatliche Miete inklusive Betriebskosten und Steuern beträgt € 1.305,29.
(Die Betriebskosten in der Höhe von € 185,13 sind im Mietpreis inkludiert).

Kaution:
€ 5.700,--

 

Provisionsfrei für den Mieter!

 

Detailunterlagen:

Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen dieses Objekts bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Privatanschrift, Telefonnummer, Email) beantworten können. Für eine Terminvereinbarung steht Ihnen Herr Dieter Usleber unter der Telefonnummer 0676/83 66 77 85 jederzeit gerne zur Verfügung. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.

Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.

 

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Lagebeschreibung

Direkt im Zentrum von Gmunden - Nähe Rathausplatz.

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Letzte Änderung: 24.06.2024, 13:00:12 Uhr; Referenz-Nummer: 4322