Imbiss-Restaurant

1200 Wien
68 m2
Grundfläche
68 m2
Nutzfläche
€ 1.060,00
Nettomiete

Beschreibung

Gut gehendes IMBISSLOKAL in Top Lage abzugeben !

Das schlüsselfertige Lokal verfügt über einen voll ausgestatteten Bar-, Küchen-Service, Lieferbetrieb, Toiletten und Produktionsräume.

Ausstattung: Kompl. Küchenausstattung, Gastraum, Schank inkl. sämtl. Gläser und Behälter. Alle Befunde auf Letztstand , Außenmarkise, Fliesenböden, Fenster straßenseitig elektronisch versenkbar. Automatische Türöffnung. Gasheizung, Gesamtnutzfläche ca 68 m².

Lage: Sehr frequentierte Lage, Schulen und Kindergärten in näherer Umgebung, ausgezeichnete Sichtbarkeit, tolle öffentliche Verkehrsanbindung.

Das Lokal verfügt über ca 8 Plätze im Innenbereich, auch Restaurantberieb mit 16 Plätzen möglich. Im Garten (Parkspur) stehen zusätzlich ca 25 Plätze und 4 Plätze vor dem Geschäft im Außenbereich zur Verfügung.

Das gesamte Lokal ist in einem sehr guten Zustand, sämtliche Befunde wie Elektro- Lüftung- (über Dach) etc.. sind vorhanden und auf Letztstand.

Ablöse: VB 129.000 € netto.

Der Mietvertrag wird unbefristet abgeschlossen. Die mtl. Miete inkl. BK und USt beträgt 1.272 €, Kaution 3 BMM. Keine Lieferantenverpflichtungen.

Die Angaben zu dieser Immobilie wurden uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellt und sind ohne Gewähr.

Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kauf-/Mietvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.

Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)

AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!




 

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Letzte Änderung: 30.01.2024, 16:33:41 Uhr; Referenz-Nummer: 1261