Beschreibung
Die Lagerhalle misst eine Gesamtfläche von rd. 235m². Die Halle ist mit 2 Sektionaltoren ausgestattet. Im unteren Bereich befinden sich eine Meisterkabine und zwei weitere Lagerflächen, ein Sozialraum und ein Wirtschaftsraum.
Über der Meisterkabine befindet sich noch eine zusätzliche offene Lagerfläche mit rd. 33m², sowie ein drittes verschließbares Lager.
Im Angebot inbegriffen sind 2 KFZ-Abstellplätze im Freien. Natürlich steht Ihnen der Platz direkt vor dem Gebäude auch zum Parken zur Verfügung.
Optional besteht auch die Möglichkeit ein weiteres überdachtes Lager mit rd. 80m² auf der Gebäuderückseite dazu zu mieten.
Zusätzlich gibt es auf dieser Adresse noch weitere Objekte zu mieten. Eine kleinere Lagerhalle mit rd. 130m², eine Werkstatt, oder eine 2-Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoß.
Zögern Sie nicht und stellen Sie uns Ihre Anfrage - wir freuen uns auf Sie!
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Pläne
Lagebeschreibung
Die zur Vermietung stehende Lagerhalle befindet sich im Gemeindegebiet von Steinach am Brenner im Ortsteil Stafflach. Steinach am Brenner ist eine Gemeinde mit rd. 3.500 Einwohnern und liegt auf einer Seehöhe von rd. 1.048m, im Wipptal. Das Wipptal verbindet Nord- mit Südtirol. Der Autobahnanschluss A13-Brennerautobahn befindet sich in Matrei am Brenner und ist von der Liegeschaft rd. 7 Min. Fahrzeit entfernt. Die Zufahrt erfolgt über öffentliches Gut, auf einer asphaltierten Straße, durch eine Bahnunterführung mit einer Höhenbeschränkung von max. 4,50m. Parkgelegenheiten befinden sich unmittelbar vor der Halle. Die Liegenschaft befindet sich im allgemeinen Mischgebiet mit gesonderten Festlegungen §40(2) TROG.