Lebensmittelgeschäft / Geschäftslokal

1090 Wien
74 m2
Nutzfläche
€ 1.583,33
Nettomiete

Beschreibung

Exklusives Gourmetgeschäft-Vinothek mit umfangreichem Kundenstock und hervorragende Wachstumschancen abzugeben. Derzeit werden griechische, kroatische, türkische und spanische Spezialitäten angeboten.

Ausstattung:
Das schlüsselfertige Lokal ist mit neuen, hochwertigem Interieur ausgestattet.

Objektdaten: Altbau, ca 74 m², Fließenböden, 2 Räume, komplett eingerichtete Küche, Abstellraum, WC und 3 Keller, große Fenster/Glastür straßenseitig, sehr gut frequentiert, Klimatisierung & Gasetagenheizung.

Das Lokal verfügt über 4 Plätze im Innenbereich.

Das gesamte Lokal ist in einem sehr guten Zustand, sämtliche Befunde sind vorhanden und auf Letztstand. Das Lokal wird von vielen Stammkunden besucht.

Mietvertrag:
Der Mietvertrag wird unbefristet abgeschlossen. Die mtl. Gesamtmiete beträgt 1.900 € inkl. BK und USt. Keine Lieferantenverpflichtungen.
​​​​Öffnungszeiten von Mo - So 7:00 bis 24:00 Uhr.
Ablöse: VB 100.000 netto

Infrastruktur: Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe. Das Stadtzentrum kann in wenigen Minuten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahn 38, U-6) erreicht werden.

Die Angaben zu dieser Immobilie wurden uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellt und sind ohne Gewähr.

Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.

Wenn der Kauf-/Mietvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.

Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss §7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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Letzte Änderung: 12.06.2024, 19:32:29 Uhr; Referenz-Nummer: 1246