Modernes Wohnen in der Grande Dame in Bad Schallerbach Top 3

4701 Bad Schallerbach / Oberösterreich
66,61 m2
Wohnfläche
3
Zimmer
€ 899,00
Bruttomiete

Beschreibung

In unserer Grande Dame im Herzen von Bad Schallerbach steht diese erstklassige Neubau-Wohnungen Top 3 zur Verfügung. Diese wunderschöne Wohnung liegt im Erdgeschoß und hat eine südostseitige Ausrichtung. Mit einer Wohnfläche von 66,61m² bietet sie hervorragend Platz für gemütliches Wohnen. Aufgeteilt ist die Wohnung in Vorraum, Badezimmer mit Dusche und Waschmaschinenanschluss, Schlafzimmer, großer Koch-/Ess-/Wohnbereich, WC und einem großzügigen, südostseitigen Balkon. Weiters stehen allgemeine Nutzflächen (Fahrradabstellplatz, Trockenraum) und ein Kellerabteil zur Verfügung. Das gesamte Objekt ist barrierefrei durch einen modernen Lift vom Keller bis zum obersten Geschoss. Bei Verfügbarkeit kann auch gerne ein Parkplatz dazu gemietet werden.

Mietzins
Miete EUR 634,80,-
Betriebskosten EUR 122,10,-

Heizkosten EUR 142,10,-
Gesamt EUR 899,-
Kaution EUR 2.697,-
 

Höhepunkte

  • Wunderschöne Wohnung mit Balkon
  • Helle, lichtdurchflutete Räume
  • Lift
  • Kellerabteil
  • Qualitative Bauweise
  • Fußbodenheizung
  • EINBAUKÜCHE kann Abgelöst werden

 

FÖRDERUNGSRICHTLINIEN

Da das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle Mieter folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können:

1. Das Jahreshaushaltseinkommen einer förderbaren darf bei einer Person nicht mehr als 50.000 Euro und bei zwei Personen nicht mehr als 85.000 Euro betragen. 

Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers erhöht sich der Betrag um jeweils 7.500 Euro oder um jeweils 8.500 Euro, wenn die Person erheblich behindert ist und aus diesem Grund erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sind, erhöhen sich die Einkommensgrenzen jeweils um 7.500 Euro oder 8.500 Euro, wenn für das Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.

2. Die neue Wohnung muss zur Befriedigung eines dauerhaften Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden und als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ehepartner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Ein Nebenwohnsitz ist nicht möglich.

3. Die bisherige Wohnung muss nachweislich weitervermietet oder verkauft werden.

4.Weiters müssen Mieter zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Österreichischer Staatsbürger/in oder
  • Staatsbürger/in eines EWR-Staates oder
  • Besitz des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“.
  • Sonstige Personen dürfen ein gefördertes Objekt nur anmieten oder erwerben, wenn sie gemäß § 6 Abs. 9 – 13 Oö.WFG 1993 in den letzten 5 Jahren 54 Monate lang Einkünfte oder Leistungen in Österreich bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Lagebeschreibung

Optimal nur unweit von zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Post, Kindergarten, Schule und Gemeinde gelegen. Nur ein Spaziergang ist es zur wunderschönen Parkanlage von Bad Schallerbach und der Therme. 3 Fußminuten sind es zum Bahnhof, daher auch bestens zum Pendeln nach Wels/Linz/Wien/Passau geeignet. Auch die Autobahn A8 ist in wenigen Fahrminuten erreicht.

In der Umgebung
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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 14.08.2024, 09:43:55 Uhr; Referenz-Nummer: 5753/516647293