Nahe KUK Wagner Jauregg: 4-Zimmer Wohnung mit Balkon

4020 Linz / Oberösterreich
89,61 m2
Wohnfläche
4
Zimmer
€ 1.298,10
Bruttomiete

Beschreibung

Eine top-modern ausgestattete Wohnung (ca. 89,61 m²) mit Balkon (ca. 15,8 m²) steht zur Vermietung.

Das Besondere: die Wohnung ist mit einer Deckenkühlung und -heizung ausgestattet. Eine stylische Küche und ein Balkon ergänzen die Ausstattung der Wohnung. Die Wohnung liegt in der 4. Etage, mit Lift zu erreichen.

Die Wohnung besteht aus einer Wohnküche, 3 Schlafzimmer, Abstellraum, 2 Badezimmer mit Dusche und WC.

Ein Gemeinschaftsgarten und eine Tiefgarage ist vorhanden. Zur Wohnung gehört 1 Tiefgaragenplatz (Kosten extra: € 98,96 inkl. USt./pro Monat)

Natürlich gibt es auch einen Fahrradraum und ein eigenes Kellerabteil. Alles barrierefrei zu erreichen.

Das Wohnhaus wurde 2017 errichtet.

Miete:
Euro 1.298,10 inklusive Betriebskosten und 10% USt.
Strom und Heizung und TG-Platz sind zusätzlich zu zahlen.

Kaution:
Euro 4.200,--

Über Finanzierungsmöglichkeiten informieren Sie gerne die WohnPlus-Spezialisten der VKB-Bank.

Mieterprovision:
Provisionsfrei für den Mieter!

Detailunterlagen:

Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung bei Mag. Irmgard Donko unter der Telefonnummer 0732/7637 Durchwahl 1480 od. 0664 60 864 102.

Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.

Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01.07.2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Lagebeschreibung

Nahe KUK Wagner Jauregg.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 02.08.2024, 09:44:15 Uhr; Referenz-Nummer: 4324