Beschreibung
Diese moderne Einzimmerwohnung mit einer Wohnfläche von 36,10 m² befindet sich in der 2025 neu errichteten Wohnhausanlage mit insgesamt 20 Wohneinheiten in 4240 Freistadt, Trölsstraße 12 und steht als Erstbezug zur sofortigen Verfügung. Die Anlage verfügt über eine hauseigene Tiefgarage mit 25 Stellplätzen sowie über vier zusätzliche Besucherparkplätze im Freien.
Die helle und freundliche Wohnung liegt im ersten 1. Obergeschoss und ist südwestseitig ausgerichtet, der großzügige Balkon mit einer Fläche von ca. 11,10 m² bietet zusätzlichen Freiraum im Außenbereich. Ein der Wohnung zugeordnetes Kellerabteil mit ca. 5,10 m² sorgt für praktischen Stauraum.
Die Ausstattung entspricht einem hochwertigen, schlüsselfertigen Neubau-Standard. Die Wohnung ist mit einer modernen Einbauküche (ohne Elektrogeräte) und Deckenleuchten ausgestattet, elektrischer Sonnenschutz erhöht den Wohnkomfort. Das Badezimmer verfügt über einen Lichtspiegel sowie über einen Waschtisch mit Unterschrank und bietet eine zeitgemäße, funktionale Gestaltung.
Diese Wohnung eignet sich ideal für Singles oder Pendler die Wert auf eine moderne Ausstattung und eine attraktive Lage legen.
Terrassenwohnung Top 9 / 1.OG
Kochen/Wohnen/Schlafen: ~24,75 m²
Vorraum: ~2,75 m²
Bad/WC: ~7,28 m²
AR: ~1,32 m²
Loggia/Balkon: ~11,10 m²
1 Kellerabteil: ~5,1 m²
1 Garagenstellplatz Nr. P9
Der Garagenstellplatz ist verpflichtend anzumieten, daraus ergibt sich eine Gesamtmiete für Wohnung und Stellplatz iHv. € 647,18 (Miete, BK und USt.).
Die Kosten für Heizung- Warm- u. Kaltwasser sind verbrauchsabhängig (Akontozahlung iHv. € 51,82 p. Monat), diese Kosten sind in der angeführten Gesamtmiete ebenso wie die Stromkosten noch nicht enthalten.
Verfügbarkeit der Wohnung: ab sofort
Mietverhältnis: 5 Jahre befristet (Mindestmietdauer 1 Jahr)
Für Fragen zu dem Objekt oder für einen unverbindlichen Besichtigungstermin stehen wir gerne zu Verfügung.
Ihr SPERER Immobilien Team
Stefan Pichler | 0676 4630535 | s.pichler@sperer-group.com
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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