Neuwertige Mietwohnung in Bergheim

5101 Bergheim / Salzburg
49,2 m2
Wohnfläche
2
Zimmer
€ 1.100,00
Bruttomiete

Beschreibung

Zur Vermietung gelangt eine attraktive und helle 2-Zimmer-Wohnung in Salzburg-Bergheim. Die bestens erschlossene Wohngegend im Ortsteil Lengfelden zeichnet sich durch eine hervorragende Infrastruktur sowie ausgezeichnete Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz aus.

Haltestellen der Stadtbusline Nr. 21 liegen in unmittelbarer Nähe der Liegenschaft. Die Lokalbahn ist in 5 Fahrminuten mit dem Stadtbus zu erreichen. Der Autobahnanschluss Salzburg-Nord liegt nur 2 Fahrminuten entfernt.

Das Mietobjekt weist eine Wohnfläche von knapp 50 m² auf und befindet sich im 1. OG eines kleinen Wohnhauses mit nur drei Parteien. Das im Jahr 2017 errichtete Wohnhaus verfügt über Solar- und Photovoltaikanlage und weist exzellente Energiewerte auf.

Die Wohnung unterteilt sich in Vorraum, Wohn-/Esszimmer mit offener Küche, Abstellraum, Schlafzimmer, Badezimmer mit großer Dusche, Waschbecken und Toilette.

Vom Wohn- und Schlafzimmer aus kann der südlich gelegene Balkon betreten werden.

Zur Mieteinheit zugehörig sind ein Kellerabteil, zusätzliche Stellfläche am Dachboden sowie zwei PKW-Stellplätze im Freien.

Die monatliche Miete beträgt € 930,- zuzüglich € 170,- für die pauschalen Betriebs- und Heizkosten. Die Gesamtmiete beträgt somit € 1.100,-. Die Kaution beträgt € 3.500,-.

Die hochwertig ausgestattete Mieteinheit verfügt über Küchengeräte von Miele, elektrische Außenrollos und einen separaten Hauseingang. Waschmaschinenanschluss in der Wohnung. 

Die Liegenschaft steht ab sofort zur Neuanmietung frei. Ein zeitnaher Mietbeginn wird angestrebt.

Voraussetzung für eine Anmietung ist das Nichtrauchen in der Wohnung. Haustiere sind nicht erlaubt.

Bei Interesse und auf Wunsch können Möbelstücke gegen Ablöse vom derzeitigen Mieter übernommen werden. Ansonsten wird die Wohnung unmöbliert übergeben. 

Gerne stehen wir Ihnen bei näherem Interesse zur Vereinbarung eines unverbindlichen Besichtigungstermins zur Verfügung.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 14.12.2024, 11:16:15 Uhr; Referenz-Nummer: 549/642