Perg-Zentrum: Geräumige 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon und Garage

4320 Perg / Oberösterreich
100 m2
Wohnfläche
3
Zimmer
€ 1.108,79
Bruttomiete

Beschreibung

Diese Wohnung befindet sich in einem Haus nahe dem Perger Hauptplatz. Geräumig und großzügiges Raumgefühl für eine Familie geeignet.

Geschäfte und Restaurants laden ein zum Shopping und Genießen.

Folgende Highlights bietet diese Wohnung:

+ ca. 100 m² Wohnfläche

+ 2 Schlafzimmer

+ Geräumiges Wohn-Esszimmer mit Einbauküche

+ 2 Badezimmer

+ Balkon

+ Garten

+ Eigene Garage

+ nahe Hauptplatz


HWB in Arbeit

Gesamtmiete:
€ 1.108,79,- inkl. Betriebskosten, inkl. Heizkosten, inkl. MwSt.

Miete:
€ 799,70 inkl. MwSt. 

Betriebskosten:
€ 200,00 inkl. MwSt.

Heizkosten:
€ 100,00 inkl. MwSt.

Kaution:
€ 
2.400,-
 

Besichtigungen:
Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins steht Ihnen Frau Mag. Irmgard Donko unter der Telefonnummer 0664/60864102 gerne zur Verfügung.

Detailunterlagen:
Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0676 83 667 783.
Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.

Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der

Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 08.07.2024, 14:36:13 Uhr; Referenz-Nummer: 4320