Restaurant und Imbiss in unmittelbarer U-Bahn Nähe!

1200 Wien
170 m2
Nutzfläche
€ 2.250,00
Nettomiete

Beschreibung

Schönes Restaurant in frequentierter Lage neben U-Bahn abzugeben.

Dieses Objekt besteht aus einem Restaurant sowie einem direkt angrenzenden Imbiss.
Das Lokal wird vom jetzigen Betreiber seit 20 Jahren geführt. 

Objektdaten:

  • ca 170 m² Nutzfläche
  • Schank- Restaurantbereich mit ca. 80 Plätzen sowie 8 Sitzplätzen im angrenzenden Imbiss.
  • 40 Sitzplätze im Gastgarten
  • 20m² Kellerfläche
  • Komplett ausgestattete Küche (Geräte 5 Jahre alt)
  • Neue Böden (2022)


Die Öffnungszeiten sind lt. BA von 10:00 bis 24:00 h Mo-So.

Sämtliche Betriebsanlagegenehmigungen und Prüfbefunde sind vorhanden und auf Letztstand. Keine Lieferantenverpflichtungen.
Die Lüftung wird über das Dach geführt.
Sehr gute öffentliche Verkehrsanbindung: U-6, Bus 37A, Straßenbahn Linie 2.
Ebenso stehen Parkmöglichkeiten in den umliegenden Gassen zur Verfügung.

Der Mietvertrag wird unbefristet abgeschlossen, die mtl. Gesamtmiete inkl. BK und USt beträgt 2.700 €.
Kaution: 3BMM.
Ablöse: Auf Anfrage!

 

Die Bilder im Exposé sind ausschließlich Symbolfotos, um das Restaurant zu besichtigen bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Die Angaben zu dieser Immobilie wurden uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellt und sind ohne Gewähr.

Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.

Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)

AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 29.05.2024, 16:01:19 Uhr; Referenz-Nummer: 1697