sanierte 2-Zimmerwohnung mit Weitblick / WG geeignet

6020 Innsbruck / Tirol
50 m2
Wohnfläche
2
Zimmer
€ 1.180,01
Bruttomiete

Beschreibung

Ab Jänner 2025 gelangt eine sanierte sowie perfekt aufgeteilte 2-Zimmerwohnung mit separater Küche in Bestlage Innsbrucks zur Miete. Die Wohnung befindet sich im 5. Obergeschoß und ist nord-südseitig ausgerichtet. Die Lage im 5. Stock ermöglicht ein traumhaftes Bergpanorama auf die Südseite.

Bei Betreten der Wohnung gelangt man direkt in einen kleinen Vorraum sowie Flur der Wohnung. Hier wurde elegant mit Fliesen gearbeitet.

Auf der rechten Seite wird zuerst das moderne Badezimmer betreten. Die hochwertige Ausstattung umfasst ein Waschbecken, eine Duschkabine mit in der Decke inkludierten Regendusche, den Waschmaschinenanschluss, das WC sowie ein Fenster. Für den Komfort ist ein Handtuchtrockner vorhanden. Im Badezimmer wurde ebenso die eigene Gas-Etagenheizung verbaut. Die Kosten für die Beheizung sind im Mietpreis nicht inkludiert.

Im Anschluss wird auf der rechten Seite die separate Küche betreten. Die Ausstattung umfasst einen Kühlschrank, ein Waschbecken, einen Geschirrspüler, einen 4-Plattenherd, einen Backofen, einen Dunstabzug sowie Ober- und Unterbauschränke. Da in der Küche ausreichend Platz für Aufenthalt und gemeinsames Essen verfügbar ist eignet sich die Wohnung perfekt als 2-er WG!

Am Ende des Flurs werden nun die beiden Zimmer sowie der Abstellraum betreten. Die Zimmer sind nord- sowie südseitig angelegt und bieten in etwa gleich viel Platz.
Das südseitige Zimmer bietet zusätzlich das Highlight der Wohnung: die verschlossenen Loggia auf die Südseite. Sonne und Wohlfühlen beschreibt diese wohl am Besten.

 

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

 

KUNDENINFORMATION:

Die Firma Cityreal ist als Doppelmakler tätig. Gesellschafter des Maklerunternehmens sind auch Organe des Bauträgers.

Um wie gewohnt für Sie tätig sein zu können, bedarf es seit 13. Juni 2014 aufgrund geänderter Konsumentenschutzbestimmungen (EU Verbraucherrechte-Richtlinie) eines Maklervertrags und weiterführender Informationen. Diese entnehmen Sie bitte aus unseren AGBs und der Nebenkostenübersicht.

Der Maklervertrag wird geschlossen, wenn Sie unser konkretes Immobilienangebot, das wir Ihnen ebenfalls in der Anlage senden, öffnen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.

 

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 24.10.2024, 19:25:13 Uhr; Referenz-Nummer: 1672