Beschreibung
Wir freuen uns Ihnen diese schöne Mietwohnung in toller Lage St. Pöltens präsentieren zu dürfen!
Ein geräumiges, schönes Wohnzimmer mit offener Küche sowie Schlafzimmer und Extra-Zimmer (z. B. hervorragend als Büro geeignet), Bad, separates WC und Abstellraum sorgen für eine tolle Nutzungsmöglichkeit dieser Wohnung. Vom Wohlfühlcharakter dieser Wohnung werden Sie begeistert sein!
Am Balkon werden Sie so manchen schönen Sonnentag ausklingen lassen. Ein fixer Autoabstellplatz in der Tiefgarage sowie ein Kellerabteil stehen ebenso zur Verfügung.
Die sehr gute Infrastruktur im Norden St. Pöltens wird sie begeistern. Sämtliche Einkäufe des täglichen Bedarfs können zu Fuß erledigt werden und ist u. a. eine hervorragende Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz gegeben.
Die Nähe zu wunderbar schönen Badeseen (Viehofner und Ratersdorfer Seen) sorgt weiters dafür, dass sich die Wohnung in hervorragender Lage befindet.
Die monatliche Miete in Höhe von EUR 925,00 setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptmietzins: EUR 533,77
allg. Betriebskosten: EUR 231,15
Heiz-/Warmwasserkosten: EUR 160,38
Kaution: EUR 4.500,00
(Die abgebildete Esstischgruppe steht nicht zur Verfügung)
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Wir freuen uns bereits jetzt auf Ihre Anfrage und eine gemeinsame Besichtigung!
Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass eine Besichtigung und folglich ein Mietverhältnis nur nach Vorlage eines Mieterpasses vom KSV 1870 möglich ist. Diesen können Sie unkompliziert und mit kurzer Lieferzeit hier anfordern:
https://digitalerantrag.ksv.at/Dip/?product=infopass-fuer-mieter&lang=de
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Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.