Stylishes Wohnen beim Musiktheater mit Loggia

4020 Linz / Oberösterreich
49,26 m2
Wohnfläche
2
Zimmer
€ 833,73
Bruttomiete

Beschreibung

Stylishes Wohnen im Zentrum von Linz auf ca.49,26 m²  in bester Lage, gegenüber dem Musiktheater. Eine helle 2-Zimmerwohnung mit Loggia, offener Wohnküche und Schlafzimmer. Im 4. Stock (mit Lift). Mit einer modernen Küche ausgestattet. Eine Fußbodenheizung macht die Wohnung noch gemütlicher.

Das Bad ist mit einer Badewanne ausgestattet. Extra WC. Zusätzlich gibt es einen Abstellraum.

Parken kann man mit der Parkbewohnerkarte (Stadt Linz, Hauptwohnsitz) direkt an der Straße.

Restaurants, Supermarkt und öffentliche Verkehrsmittel (Straßenbahn) sind in nur 2 Minuten erreichbar.    

Die Wohnung liegt nahe am Linzer Hauptbahnhof.

HWB in Arbeit.

Miete:
Euro 833,73 inklusive Betriebskosten und 10% USt.
Strom und Heizung (Fernwärme) sind zusätzlich zu zahlen.

Kaution:
Euro 2.502,--

Über Finanzierungsmöglichkeiten informieren Sie gerne die WohnPlus-Spezialisten der VKB-Bank.

Mieterprovision:
Provisionsfrei für den Mieter!

Detailunterlagen:

Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung bei Mag. Irmgard Donko unter der Telefonnummer 0732/7637 Durchwahl 1480 od. Mobil 0664 60 864 102.

Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen. Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01.07.2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Lagebeschreibung

Gegenüber Musiktheater. Mitten in Linz. Nahe Hauptbahnhof.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 29.11.2024, 12:48:42 Uhr; Referenz-Nummer: 4395