Beschreibung
Dieses weitläufige Grundstück mit ca. 3.724 m² Gesamtfläche liegt in der idyllischen Marktgemeinde Orth an der Donau. Die Liegenschaft besteht aus vier Parzellen: Drei Parzellen liegen hintereinander und bilden ein ca. 3.636 m² großes Bauland (BW), auf dem sich aktuell Altbestände befinden. Der Flächenwidmungsplan sieht für dieses Bauland keine Begrenzung der Wohneinheiten vor, wodurch es sich ideal für ein vielseitiges Wohnbauprojekt eignet.
Ein weiteres, ca. 88 m² großes Teilstück der Liegenschaft ist als Grünland gewidmet und wird von einer Straße vom Hauptgrundstück getrennt.
Orth an der Donau befindet sich etwa 15 Minuten mit dem Auto von der Stadtgrenze zum 22. Wiener Bezirk entfernt. Die Ortschaften Groß-Enzersdorf, Wittau und Probstdorf liegen dazwischen. Alle wichtigen Einrichtungen für den Alltag, wie Nahversorger, Banken und die Post, befinden sich in unmittelbarer Nähe. Der Penny-Markt und eine Trafik sind weniger als 20 Meter vom Grundstück entfernt. Auch Schulen und Kindergärten sind bequem zu Fuß erreichbar.
Widmung:
- BW – Bauland Wohngebiet
- Bauklasse I,II
- Gebäudehöhe: 5 m bis 8 m
- Bebauungsdichte: 30, 40
- Bauweise: o, g
Ein Energieausweis ist vorhanden.
Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Anfrage, stellen wir Ihnen genauere Informationen zur Liegenschaft zur Verfügung.
Maklerprovision: 3% vom Kaufpreis zzgl. 20% USt
Weitere Informationen erhalten Sie vom zuständigen Immobilienberater, Herrn Justin Cruz, telefonisch unter +43 660 809 70 44 oder per E-Mail an justin@cruz-immobilien.at.
Wir erlauben uns, Ihnen o.a. Objekt freibleibend und unverbindlich anzubieten. Alle Angaben erfolgen aufgrund von Informationen und Unterlagen, die uns vom Abgeber und/oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr. Alle Flächen- und sonstigen Maßangaben sind ca. Angaben und ohne Gewähr. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Für den Fall, dass ein Vertragsabschluss über das von uns angebotene Objekt oder ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft (z.B. Kauf statt Miete) zustande kommt, gilt eine Vermittlungsprovision gemäß Immobilienmaklerverordnung in der jeweiligen Höhe zzgl. gesetzlicher USt als vereinbart.
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