Beschreibung
Wie eine Sonnenterrasse liegt das weite Plateau oberhalb des Inntals.
Der Blick schweift über weite Wiesen und Felder, erfreut sich an den Bergen ringsum, die freundlich herüberschauen. Die Stadt scheint kilometerweit entfernt – und doch sind zwei der schönsten Tiroler Städte ganz nah. In der Mitte zwischen der Landeshauptstadt Innsbruck und der malerischen mittelalterlichen Stadt Hall, in der viele Kunst- und Kulturschätze von ihrer einstigen Bedeutung künden, liegt Rinn.
Das Schönste an Rinn: Komfort, Stadtnähe und der dörfliche Charakter des Ortes gehen eine wunderbare Verbindung ein. Hier spürt man, dass die dörfliche Gemeinschaft lebendig ist.
Das kaufgegenständliche Zweifamilienhaus befindet sich auf mehreren Teilgrundstücken (insgesamt rund 1.757 m²) mitten im Dorf. Die weitläufige Liegenschaft bietet viel Platz und Potenzial für individuelle Gestaltungswünsche und Projektierungen.
Durch die zentrale Lage ist die sehr gute dörfliche Infrastruktur fußläufig erreichbar, dabei ist das unmittelbare Umfeld trotzdem ausgesprochen ruhig und ländlich, eine seltene Kombination. Zugang und Zufahrt erfolgen von Norden über öffentliches Gut. Das Zweifamilienhaus wurde im Jahr 2000 errichtet und überzeugt mit einer durchdachten Raumaufteilung.
Die Etagen des Hauses:
Erdgeschoss: Eine 4-Zimmer-Wohnung mit großzügiger Terrasse, ideal für Familien, die den direkten Zugang zum riesigen Garten schätzen.
Obergeschoss: Eine weitere 4-Zimmer-Wohnung (mit Balkon), die noch nicht fertiggestellt ist – perfekt, um den eigenen Vorstellungen freien Lauf zu lassen.
Dachboden: Der geräumige Dachboden bietet weiteres Potenzial zum Ausbau.
Untergeschoss: Viel Stauraum und Flexibilität auf großer Fläche.
Besonderheiten des Grundstücks:
Die Liegenschaft ist ebenso geeignet für Projektentwickler oder für all jene, die den Bau eines stilvollen, großzügigen Eigenheims planen. Ideal für Familien, Investoren oder Bauträger.
Gerne informieren wir Sie näher!
KUNDENINFORMATION:
Die Firma Cityreal ist als Doppelmakler tätig. Gesellschafter des Maklerunternehmens sind auch Organe des Bauträgers.
Um wie gewohnt für Sie tätig sein zu können, bedarf es seit 13. Juni 2014 aufgrund geänderter Konsumentenschutzbestimmungen (EU Verbraucherrechte-Richtlinie) eines Maklervertrags und weiterführender Informationen. Diese entnehmen Sie bitte aus unseren AGBs und der Nebenkostenübersicht.
Der Maklervertrag wird geschlossen, wenn Sie unser konkretes Immobilienangebot, das wir Ihnen ebenfalls in der Anlage senden, öffnen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.
Pläne